Kann jeder seine Zähne bleichen lassen und ist Zahnbleaching in der Schwangerschaft erlaubt?
Nein. Eine kosmetische Zahnaufhellung ist nicht automatisch für jeden geeignet. Professionelles Zahnbleaching beginnt deshalb nicht mit Bleachinggel und Bleachinglampe, sondern mit einer gründlichen Anamnese und Kundenauswahl.
Verwende vor jeder Behandlung einen Anamnesebogen. So kannst du wichtige Punkte bereits vor Beginn der Behandlung erfassen und klären, anstatt erst während des Bleachings von relevanten Besonderheiten zu erfahren.
Verwende immer einen Anamnesebogen
Ein Anamnesebogen gehört für uns zu jeder professionell durchgeführten kosmetischen Zahnaufhellung.
Frage vor der Behandlung unter anderem nach:
- Alter;
- Schwangerschaft und Stillzeit;
- Medikamenten und kürzlich vorgenommenen Änderungen der Medikation;
- bekannter Lichtempfindlichkeit oder Photosensibilität;
- empfindlichen Zähnen;
- Schmerzen oder anderen Beschwerden im Mund- oder Zahnbereich;
- bekannten Allergien und Unverträglichkeiten;
- früheren Reaktionen auf kosmetische oder dentale Produkte;
- Erkrankungen, die aktuell bestehen oder kürzlich bestanden haben;
- Erholung nach einer Erkrankung, Operation oder medizinischen Behandlung;
- kürzlich erfolgten zahnärztlichen Behandlungen;
- kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnspangen;
- früheren Zahnbleaching-Behandlungen;
- den Erwartungen des Kunden an das Ergebnis.
Eine mit „Ja“ beantwortete Frage bedeutet nicht automatisch, dass eine Behandlung ausgeschlossen ist.
Sie hilft dir vielmehr zu entscheiden, ob du normal behandeln kannst, zusätzliche Vorsicht erforderlich ist, du die Behandlung besser verschiebst oder zunächst eine ärztliche bzw. zahnärztliche Abklärung empfohlen werden sollte.
Der Anamnesebogen ersetzt dabei niemals die professionelle Beurteilung der Situation.
Datenschutz beim Anamnesebogen
Angaben über Medikamente, Erkrankungen, Schwangerschaft oder andere gesundheitliche Umstände sind Gesundheitsdaten und genießen nach der DSGVO besonderen Schutz.
Erfrage deshalb nur Informationen, die für die Beurteilung der kosmetischen Behandlung tatsächlich erforderlich sind, informiere den Kunden über die Verarbeitung dieser Daten und sorge für eine datenschutzkonforme und sichere Aufbewahrung.
Medikamente können eine wichtige Rolle spielen
Frage immer, welche Medikamente der Kunde verwendet.
Bestimmte Medikamente können beispielsweise Einfluss haben auf:
- Lichtempfindlichkeit;
- Empfindlichkeit von Haut oder Schleimhäuten;
- Mundtrockenheit;
- die allgemeine Belastbarkeit des Kunden;
- die Erholung nach einer medizinischen Behandlung.
Bei der Verwendung einer Bleachinglampe ist insbesondere eine bekannte Photosensibilität oder die Einnahme von Medikamenten, die eine erhöhte Lichtempfindlichkeit verursachen können, relevant.
Als kosmetischer Anbieter musst und sollst du nicht selbst medizinisch beurteilen, ob ein bestimmtes Medikament mit einer Behandlung kombiniert werden darf.
Bei Unsicherheit gilt:
nicht raten → Behandlung verschieben → Arzt, Apotheker oder Zahnarzt fragen lassen
Erkrankungen und Genesung gehören ebenfalls zur Anamnese
Frage nicht nur, ob jemand aktuell krank ist.
Relevant ist auch, ob der Kunde kürzlich erkrankt war oder sich noch von einer Erkrankung, Operation oder medizinischen Behandlung erholt.
Jemand kann sich bereits wieder relativ gut fühlen, obwohl der Körper noch mit der Regeneration beschäftigt ist.
Eine kosmetische Zahnaufhellung ist niemals dringend. Nach einer schweren Erkrankung, während einer laufenden Behandlung oder solange sich der Kunde noch nicht vollständig erholt fühlt, ist es häufig sinnvoller, die Behandlung zu verschieben.
Du musst dabei keine medizinische Diagnose stellen.
Es geht darum, Informationen zu sammeln und zu erkennen, wann eine kosmetische Behandlung möglicherweise nicht der richtige Zeitpunkt ist.
Auch die Erwartungen gehören in die Anamnese
Eine gute Anamnese dient nicht nur der Sicherheit.
Frage auch:
Was erwartet der Kunde von der Behandlung?
Manche Kunden erwarten beispielsweise, garantiert acht oder zehn Farbstufen heller zu werden oder eine extrem weiße Zahnfarbe zu erreichen.
Das kann niemand seriös garantieren.
Das Ergebnis hängt unter anderem ab von:
Ausgangsfarbe → vorhandenen Verfärbungen → natürlicher Zahnfarbe → verwendetem Bleachinggel → Behandlungsprotokoll → individueller Reaktion der Zähne
Besprich deshalb vor der Behandlung realistische Erwartungen.
Zahnbleaching in der Schwangerschaft
Wir raten von Zahnbleaching in der Schwangerschaft ab.
Es handelt sich um eine kosmetische Behandlung, die ohne Weiteres verschoben werden kann. Daher sehen wir keinen Grund, eine Schwangere unnötig Bleachingprodukten auszusetzen.
Unsere Empfehlung ist eindeutig:
schwanger → Behandlung verschieben
Auch die Bundeszahnärztekammer rät aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse während Schwangerschaft und Stillzeit grundsätzlich von einer Zahnaufhellung ab.
Und während der Stillzeit?
Auch während der Stillzeit empfehlen wir vorsorglich, eine kosmetische Zahnaufhellung zu verschieben.
Es gibt keine allgemein anerkannte Regel, nach der eine Frau nach einem Bleaching beispielsweise 12, 24 oder 48 Stunden Milch abpumpen und verwerfen müsste.
Deshalb geben wir hierfür auch keine feste Anzahl von Stunden an.
Möchte eine Kundin während der Stillzeit trotzdem eine Behandlung in Betracht ziehen, sollte sie dies vorher mit ihrem Arzt, Zahnarzt oder einer anderen entsprechend qualifizierten medizinischen Fachperson besprechen und dabei angeben, welches Bleachingprodukt und welche Wirkstoffe verwendet werden sollen.
Alter und Entwicklung des Gebisses
Auch das Alter und die Entwicklung der Zähne spielen eine wichtige Rolle.
Bei jungen bleibenden Zähnen ist die Pulpakammer im Verhältnis größer und die Dentinschicht dünner.
In der Pulpa befinden sich unter anderem Nerven und Blutgefäße. Dadurch liegt das empfindliche Pulpagewebe bei jungen Zähnen verhältnismäßig näher an der äußeren Zahnoberfläche.
Mit zunehmender Reifung des Zahnes wird weiteres Dentin gebildet und die Pulpakammer wird im Verhältnis kleiner.
Das ist einer der Gründe, weshalb junge Zähne empfindlicher auf Reize durch Bleachingprodukte oder auf Temperatur- und Wärmeentwicklung einer Bleachinglampe reagieren können.
Welche Altersgrenze verwenden wir?
Das kalendarische Alter ist immer nur ein Richtwert, da sich jedes Gebiss individuell entwickelt.
Für reguläres kosmetisches Zahnbleaching verwendet X-treme Smile 16 Jahre als interne Mindestrichtlinie.
Ab 16 Jahren kann eine kosmetische Behandlung grundsätzlich in Betracht kommen, sofern:
- das bleibende Gebiss ausreichend entwickelt ist;
- der Anamnesebogen keine relevanten Besonderheiten ergibt;
- keine ungeklärten Beschwerden vorhanden sind;
- der Kunde für die Behandlung geeignet erscheint;
- das verwendete Produkt für diese Altersgruppe und diese Anwendung zugelassen bzw. vorgesehen ist;
- die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Produkts eingehalten werden.
Wichtig für Deutschland: Wasserstoffperoxid
Für Deutschland bzw. die gesamte EU muss unbedingt zwischen den verwendeten Produkten unterschieden werden.
Bei Zahnaufhellungsprodukten mit mehr als 0,1% bis maximal 6% Wasserstoffperoxid – vorhanden oder freigesetzt – gilt:
unter 18 Jahren → Anwendung verboten
Diese Produkte dürfen außerdem nur an Zahnärzte abgegeben werden; die erste Anwendung jedes Behandlungszyklus muss durch einen Zahnarzt oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen.
Das bedeutet auch:
Die Zustimmung der Eltern kann diese gesetzliche Altersgrenze nicht außer Kraft setzen.
Bei Produkten, die Wasserstoffperoxid freisetzen können, ist für die rechtliche Einordnung nicht nur der Name des Wirkstoffs entscheidend, sondern die Menge an H₂O₂, die tatsächlich vorhanden ist oder freigesetzt wird.
Kunden unter 16 Jahren
Einen Kunden unter 16 Jahren würden wir nicht routinemäßig behandeln, nur weil er gerne etwas weißere Zähne hätte.
Es kann jedoch besondere Situationen geben.
Denk beispielsweise an einen 14- oder 15-Jährigen, der wegen einer auffälligen Zahnfarbe stark verunsichert ist oder deswegen gemobbt wird.
In einer solchen außergewöhnlichen Situation kann eine individuelle Beurteilung sinnvoll sein.
Für Deutschland würden wir bei einem 14- oder 15-Jährigen zusätzlich empfehlen, vorher eine zahnärztliche Abklärung durchführen zu lassen.
Außerdem müssen die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter einbezogen werden.
Besonders sorgfältig betrachtet werden:
Entwicklung des Gebisses → Art der Verfärbung → Empfindlichkeit → Auffälligkeiten → verwendetes Produkt → Grund für die gewünschte Behandlung
Und selbstverständlich muss das betreffende Produkt für dieses Alter rechtlich verwendet werden dürfen.
Aus Sicherheitsgründen niemals unter 14 Jahren
Aus Sicherheitsgründen würden wir bei Personen unter 14 Jahren grundsätzlich keine kosmetische Zahnaufhellung durchführen.
Auch nicht mit Zustimmung der Eltern.
Unsere X-treme Smile-Richtlinie lautet daher:
unter 14 Jahren → keine kosmetische Zahnaufhellung
14–15 Jahre → nur in besonderen Ausnahmefällen, mit Eltern und nach sorgfältiger Beurteilung; in Deutschland empfehlen wir zusätzlich eine vorherige zahnärztliche Abklärung
ab 16 Jahren → kosmetische Behandlung nach vollständiger Anamnese grundsätzlich möglich, sofern Produkt und gesetzliche Vorgaben dies zulassen
Produkte mit >0,1% bis ≤6% H₂O₂ vorhanden oder freigesetzt → niemals unter 18 Jahren
Auffällige Zahnverfärbungen bei Jugendlichen
Ein Jugendlicher mit dunkleren Zähnen ist nicht automatisch ein geeigneter Kandidat für kosmetisches Bleaching.
Besonders bei:
- einem einzelnen deutlich dunkleren Zahn;
- einem grauen oder nahezu schwarzen Zahn;
- einer plötzlich entstandenen Verfärbung;
- Schmerzen;
- ausgeprägter Empfindlichkeit;
- einer unklaren Ursache;
sollte zunächst eine zahnärztliche Abklärung erfolgen.
Das ist in Deutschland besonders wichtig.
Nach § 1 Zahnheilkundegesetz sind die berufsmäßige Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten grundsätzlich der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt vorbehalten. Als kosmetischer Anbieter stellst du deshalb keine Diagnose.
Die richtige Vorgehensweise lautet:
Auffälligkeit erkennen → nicht diagnostizieren → Behandlung ggf. nicht durchführen → Zahnarzt empfehlen
Zahnärztliche Kontrolle und kosmetische Behandlung klar trennen
Auch bei erwachsenen Kunden solltest du als kosmetischer Anbieter nicht selbst beurteilen, ob beispielsweise Karies, eine Zahnfleischerkrankung, ein undichter Füllungsrand oder eine andere zahnmedizinische Erkrankung vorliegt.
Die Bundeszahnärztekammer weist ausdrücklich darauf hin, dass Bleachingmittel bei kariösen Zähnen oder undichten Restaurationen in den Zahn eindringen und den Zahnnerv schädigen können und empfiehlt deshalb vor dem Bleaching eine zahnärztliche Kontrolle.
Für einen kosmetischen Anbieter gilt daher:
sehen und nachfragen → keine Diagnose stellen → bei Auffälligkeiten oder Beschwerden nicht behandeln → Zahnarzt empfehlen
Zahnbleaching mit fester Zahnspange
Bei einer festen kieferorthopädischen Zahnspange behandeln wir nicht.
Brackets und andere feste Komponenten bedecken Teile der Zahnoberfläche. Das Bleachinggel kann dadurch nicht gleichmäßig mit dem Zahnschmelz in Kontakt kommen.
Nach Entfernung der Zahnspange könnte dadurch ein ungleichmäßiges Farbbild sichtbar werden.
Kurz gesagt:
feste Zahnspange → nicht bleichen
Und bei transparenten Alignern?
Bei einem herausnehmbaren transparenten Aligner ist die Situation anders.
Der Aligner wird vor der Bleachingbehandlung vollständig herausgenommen.
Kontrolliere jedoch, ob kieferorthopädische Attachments auf den Zähnen vorhanden sind. Diese kleinen Kompositaufbauten bedecken einen Teil der Zahnoberfläche und können ein gleichmäßiges Bleachingergebnis beeinflussen.
Bei vielen oder großen Attachments ist es häufig sinnvoller, bis zum Ende der kieferorthopädischen Behandlung zu warten.
Also:
feste Zahnspange → nicht behandeln
herausnehmbarer transparenter Aligner → herausnehmen und Attachments beachten
viele Attachments oder Unsicherheit → Behandlung besser verschieben
Empfindliche Zähne
Empfindliche Zähne bedeuten nicht automatisch, dass ein Kunde grundsätzlich nicht behandelt werden kann.
Du möchtest dies jedoch vor Beginn der Behandlung wissen. Deshalb gehört diese Frage auf den Anamnesebogen.
Empfindlichkeit beim Zahnbleaching muss nicht ausschließlich durch das Bleachinggel verursacht werden. Auch Wärme und Temperaturreize können vom Nervengewebe im Zahn wahrgenommen werden.
Die Bundeszahnärztekammer nennt Überempfindlichkeiten auf Wärme, Kälte und Berührung als typische mögliche Nebenwirkungen und rät bei besonders empfindlichen Zähnen zu einer sorgfältigen Prüfung vor dem Bleaching.
Hat ein Kunde bereits vor der Behandlung deutliche, spontane oder ungeklärte Zahnschmerzen?
Dann gilt:
nicht behandeln → zunächst Zahnarzt aufsuchen
Allergien und Unverträglichkeiten
Frage im Anamnesebogen immer nach bekannten Allergien, Unverträglichkeiten und früheren Reaktionen auf kosmetische oder dentale Produkte.
Ein Kunde kann zusätzlich eine Unverträglichkeit haben, von der er selbst bisher nichts wusste.
Bleachinggel sollte deshalb kontrolliert auf die Zahnoberfläche aufgetragen werden und möglichst nicht mit:
- Zahnfleisch;
- Lippen;
- Mundschleimhaut
in Kontakt kommen.
Diese Weichgewebe sind deutlich empfindlicher gegenüber direktem Produktkontakt als die harte Zahnsubstanz.
Die Bundeszahnärztekammer rät bei bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe von Aufhellungsgelen von einer Anwendung ab.
Treten während einer Behandlung unerwartet deutliche Rötung, Schwellung, Brennen oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf, wird die Behandlung beendet und nach den Vorgaben des verwendeten Produkts gehandelt.
Der Anamnesebogen ist keine Formalität
Lass den Kunden den Anamnesebogen nicht einfach schnell unterschreiben, weil ein Formular nun einmal dazugehört.
Nutze die Antworten tatsächlich.
Eine gute Anamnese bedeutet:
Formular ausfüllen → Antworten besprechen → Besonderheiten klären → Erwartungen besprechen → selbst beobachten → erst danach über die Behandlung entscheiden
Der Anamnesebogen hilft dir, wesentliche Punkte nicht zu vergessen.
Wenn dir etwas auffällt, musst du als kosmetischer Anbieter jedoch keine medizinische oder zahnmedizinische Erklärung dafür finden.
In Deutschland ist diese Grenze besonders wichtig:
Auffälligkeit erkennen → nicht selbst diagnostizieren → Behandlung ggf. verschieben → Arzt oder Zahnarzt empfehlen
Nicht jeder Kunde muss behandelt werden
Zu professionellem Arbeiten gehört auch die Fähigkeit, eine Behandlung nicht durchzuführen.
Selbst wenn der Kunde sie ausdrücklich wünscht.
Gründe für eine Verschiebung oder Ablehnung können beispielsweise sein:
- Schwangerschaft;
- Stillzeit;
- ein noch sehr junges bzw. nicht ausreichend entwickeltes Gebiss;
- eine feste Zahnspange;
- Medikamente, bei denen Unsicherheit besteht;
- bekannte Photosensibilität;
- Erholung nach einer Erkrankung oder medizinischen Behandlung;
- ungeklärte Zahnschmerzen;
- auffällige lokale Zahnverfärbungen;
- bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten;
- Zweifel an der Eignung für eine kosmetische Behandlung;
- völlig unrealistische Erwartungen.
Manchmal kann nach zusätzlicher Abklärung trotzdem behandelt werden. Manchmal wird die Behandlung verschoben. Und manchmal ist eine ärztliche oder zahnärztliche Beurteilung die richtige Entscheidung.
Kurz zusammengefasst
Nicht jeder ist automatisch für Zahnbleaching geeignet.
Verwende deshalb vor jeder Behandlung einen Anamnesebogen und prüfe mindestens:
Alter und Gebissentwicklung → Schwangerschaft/Stillzeit → Medikamente → Lichtempfindlichkeit → Erkrankungen und Genesung → Zahnbeschwerden → Empfindlichkeit → Allergien → Kieferorthopädie → vorherige Behandlungen → Erwartungen
Unsere praktische X-treme Smile-Altersrichtlinie lautet:
unter 14 → keine kosmetische Zahnaufhellung
14–15 → ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, mit Eltern und besonders sorgfältiger Beurteilung
ab 16 → kosmetische Behandlung grundsätzlich möglich, wenn das Produkt und die rechtlichen Vorgaben dies erlauben
Für Deutschland gilt zusätzlich ganz klar:
>0,1% bis ≤6% Wasserstoffperoxid, vorhanden oder freigesetzt → unter 18 verboten und zahnärztlichen Anwendern vorbehalten.
Während einer Schwangerschaft behandeln wir nicht und während der Stillzeit empfehlen wir ebenfalls, die kosmetische Behandlung vorsorglich zu verschieben.
Mit einer festen Zahnspange behandeln wir nicht. Bei transparenten Alignern werden diese entfernt und vorhandene Attachments berücksichtigt.
Professionelles Zahnbleaching beginnt lange bevor der erste Tropfen Bleachinggel aufgetragen wird. Ein guter Anamnesebogen hilft dabei, wichtige Risiken, Besonderheiten und Erwartungen bereits vor Beginn der Behandlung zu erkennen.

