Bedingungen für gewerbliche Produktbestellungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch X-treme Smile® an gewerbliche Abnehmer. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu Bestellungen, Zahlung, Lieferung, Garantie, Rücksendungen, professioneller Anwendung, Produktsicherheit und Haftung.

Für gewerbliche Produktbestellungen (B2B)
Für Schulungen gelten separate Bedingungen
Niederländisches Recht ist anwendbar
Version August 2026

X-treme Smile®
Albert Einsteinweg 4, 8501 XE Joure, Niederlande
Handelsregisternummer (KvK): 51530791  |  USt-IdNr.: NL001432948B79

Artikel 1 – Definitionen

  1. X-treme Smile®: der Unternehmer, der unter dem Handelsnamen X-treme Smile® tätig ist, als Einzelunternehmen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 51530791 eingetragen ist und seinen Sitz am Albert Einsteinweg 4, 8501 XE Joure, Niederlande, hat.
  2. Abnehmer: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen, gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt und mit X-treme Smile® einen Vertrag abschließt oder darüber verhandelt.
  3. Vertrag: jede Vereinbarung zwischen X-treme Smile® und dem Abnehmer über den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten sowie gegebenenfalls unmittelbar damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  4. Produkte: alle körperlichen Waren, die von X-treme Smile® angeboten oder geliefert werden, darunter professionelle Produkte, Geräte, Instrumente, Hilfsmittel, kosmetische Produkte, Zahnaufhellungsprodukte, Tooth Gems, Mundpflegeprodukte und verwandte Artikel.
  5. Reguliertes Produkt: jedes Produkt, dessen Verkauf, Lieferung, Anwendung, Verwendung oder Weiterverkauf aufgrund anwendbarer Gesetze oder Vorschriften auf bestimmte Berufsgruppen, Anwendungen, Altersgruppen oder andere Voraussetzungen beschränkt ist.
  6. Kommerzielle Garantie: jede von X-treme Smile® freiwillig gewährte Garantie, die unter den Bedingungen und Einschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angaben zum jeweiligen Produkt gilt.
  7. Website: jede von X-treme Smile® betriebene Website oder jeder Onlineshop, auf der bzw. in dem Produkte angeboten werden.
  8. Schriftlich: Kommunikation per Brief, E-Mail oder anderer elektronischer Kommunikation, die dauerhaft gespeichert werden kann und bei der der Absender hinreichend festgestellt werden kann.
  9. Für Ausbildungen, Kurse, Schulungen, Workshops, Praxistage und digitale Schulungen gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen von X-treme Smile®. Enthält eine Bestellung sowohl Produkte als auch eine Schulung, gelten diese Bedingungen ausschließlich für den Produktteil der Bestellung.

Artikel 2 – Geltungsbereich und gewerbliche Eigenschaft

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von X-treme Smile® an gewerbliche Abnehmer.
  2. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern X-treme Smile® diese nicht vorab schriftlich akzeptiert hat.
  3. Der Abnehmer erklärt mit Abschluss des Vertrags, im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zu handeln.
  4. X-treme Smile® ist berechtigt, Unternehmensdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Registrierungen, Zertifikate, Diplome, berufliche Qualifikationen, Versicherungsnachweise und andere relevante Nachweise anzufordern, bevor ein Kundenkonto oder eine Bestellung akzeptiert wird.
  5. Der Abnehmer gewährleistet, dass alle bereitgestellten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind.
  6. Die Genehmigung eines Kundenkontos, Unternehmens, Qualifikationsnachweises, Diploms, Zertifikats, einer Registrierung oder eines anderen Dokuments durch X-treme Smile® stellt ausschließlich eine administrative Prüfung dar.
  7. Eine solche Genehmigung stellt keine Erklärung oder Garantie dafür dar, dass der Abnehmer fachlich qualifiziert, gesetzlich befugt, ausreichend geschult oder ausreichend versichert ist.
  8. Der Abnehmer bleibt jederzeit selbst für die Einhaltung aller auf sein Unternehmen und seine beruflichen Tätigkeiten anwendbaren gesetzlichen, berufsrechtlichen, registrierungsbezogenen, genehmigungsbezogenen, versicherungsbezogenen, sicherheitsbezogenen und hygienischen Anforderungen verantwortlich.
  9. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Abnehmer rechtlich als Verbraucher einzustufen ist, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte anwendbar. Entgegenstehende Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden insoweit keine Anwendung, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Artikel 3 – Kundenkonten und Zugang zu Produkten

  1. Ein Geschäftskonto ist unternehmensbezogen und darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die befugt sind, im Namen des Abnehmers Bestellungen aufzugeben.
  2. Der Abnehmer ist für die Geheimhaltung und sorgfältige Verwendung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
  3. Bestellungen, die über das Kundenkonto des Abnehmers aufgegeben werden, gelten grundsätzlich als vom Abnehmer oder in seinem Namen aufgegeben, es sei denn, eine unbefugte Nutzung wird nachgewiesen und kann dem Abnehmer vernünftigerweise nicht zugerechnet werden.
  4. X-treme Smile® darf ein Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise sperren und zusätzliche Nachweise verlangen, wenn unter anderem:
    • Angaben unrichtig oder unvollständig sind;
    • berufliche Qualifikationen fehlen oder abgelaufen sind;
    • sich gesetzliche Verkaufsbedingungen ändern;
    • Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden;
    • der Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht;
    • Zweifel hinsichtlich rechtmäßiger Nutzung oder Weiterverkaufs bestehen;
    • Sicherheits- oder Compliance-Risiken bestehen.
  5. Eine zuvor erteilte Kontofreigabe begründet kein dauerhaftes Recht auf Zugang zu bestimmten Produkten.
  6. X-treme Smile® darf zuvor akzeptierte Nachweise erneut prüfen und, soweit vernünftigerweise erforderlich, aktuelle Unterlagen verlangen.

Artikel 4 – Angebot und Zustandekommen des Vertrags

  1. Produktdarstellungen, Lagerbestandsangaben, Preise, Abbildungen, Angebote und sonstige kommerzielle Mitteilungen stellen grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein unwiderrufliches Angebot dar.
  2. Eine Bestellung des Abnehmers gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrags.
  3. X-treme Smile® kann eine Bestellung ganz oder teilweise annehmen oder ablehnen.
  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald X-treme Smile® die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder tatsächlich mit der Ausführung beginnt.
  5. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung gilt nicht zwingend als endgültige Annahme, sofern darin etwas anderes angegeben ist.
  6. X-treme Smile® darf eine Bestellung ablehnen, aussetzen oder, soweit rechtlich zulässig, beenden, wenn unter anderem:
    • ein offensichtlicher Preis-, Lagerbestands- oder Tippfehler vorliegt;
    • das Produkt nicht verfügbar ist;
    • die Lieferung gesetzlich nicht zulässig ist;
    • erforderliche berufliche Nachweise fehlen;
    • Betrug oder ein begründeter Betrugsverdacht besteht;
    • die Zahlung ausbleibt;
    • Sanktions-, Export- oder andere Vorschriften die Lieferung verhindern;
    • ein Sicherheitsproblem oder Rückruf eine Lieferung unangemessen macht.
  7. Wird ein bereits bezahltes Produkt aus einem solchen Grund nicht geliefert, wird der für dieses Produkt gezahlte Betrag gutgeschrieben oder erstattet.
  8. Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler, technische Fehler und offensichtlich falsche Preise sind für X-treme Smile® nicht bindend, wenn der Abnehmer vernünftigerweise erkennen konnte oder hätte erkennen müssen, dass ein Fehler vorliegt.

Artikel 5 – Preise, Steuern und Kosten

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich gewerbliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten, Einfuhrabgaben, Zollkosten und sonstiger Abgaben.
  2. Es gilt der bei Zustandekommen des Vertrags geltende Preis, vorbehaltlich offensichtlicher Fehler.
  3. X-treme Smile® darf Preise für zukünftige Bestellungen jederzeit ändern.
  4. Bei Rahmenvereinbarungen, laufenden Lieferungen oder längerfristigen Verträgen darf X-treme Smile® Preise anpassen, wenn sich relevante Kostenfaktoren ändern.
  5. Dazu gehören unter anderem Änderungen bei:
    • Rohstoffpreisen;
    • Transportkosten;
    • Energiepreisen;
    • Löhnen;
    • Steuern und Abgaben;
    • Wechselkursen;
    • Lieferantenpreisen;
    • gesetzlichen Verpflichtungen;
    • behördlichen Maßnahmen.
  6. Für Produkte, für die besondere steuerliche Vorschriften gelten, gilt stets die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Behandlung.

Artikel 6 – Zahlung

  1. Bestellungen im Onlineshop sind grundsätzlich bei Bestellung vollständig zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Ist Zahlung auf Rechnung gestattet, gilt eine Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Abnehmer in Verzug, soweit gesetzlich keine zusätzliche Inverzugsetzung erforderlich ist.
  4. Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Abnehmer die gesetzliche Handelsverzugsverzinsung gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zur vollständigen Zahlung.
  5. Angemessene gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die X-treme Smile® zur Beitreibung einer fälligen Forderung entstehen, trägt der Abnehmer, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
  7. Bei Zahlungsverzug darf X-treme Smile®:
    • Lieferungen aussetzen;
    • neue Bestellungen ablehnen;
    • den Kontozugang einschränken;
    • Vorauszahlung verlangen;
    • zusätzliche Sicherheiten verlangen.
  8. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder mit behaupteten Gegenforderungen aufzurechnen, sofern diese nicht von X-treme Smile® schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Eine Beanstandung eines Produkts setzt die Zahlungsverpflichtung nicht automatisch aus.
  10. Die Verwaltung von X-treme Smile® gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als Nachweis für Bestellungen, Lieferungen, Zahlungen und offene Beträge.

Artikel 7 – Lagerbestand, Lieferung und Nachlieferung

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Abnehmer angegebene Lieferadresse.
  2. Der Abnehmer ist für richtige und vollständige Lieferangaben verantwortlich.
  3. Lagerbestandsangaben sind unverbindlich.
  4. Aus einer Lagerbestandsanzeige auf der Website kann kein unbedingter Anspruch auf Lieferung abgeleitet werden.
  5. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten nicht als verbindliche Ausschlussfristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. X-treme Smile® darf eine Bestellung in Teillieferungen ausführen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist.
  7. X-treme Smile® arbeitet grundsätzlich nicht mit automatischen Nachlieferungen oder Backorders.
  8. Stellt sich bei der Bearbeitung heraus, dass ein bestelltes Produkt nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar ist, darf X-treme Smile® das betreffende Produkt stornieren.
  9. Ein bereits gezahlter Betrag für das nicht gelieferte Produkt wird gutgeschrieben oder erstattet.
  10. Die übrigen verfügbaren Produkte derselben Bestellung dürfen weiterhin geliefert werden.
  11. Die Nichtverfügbarkeit eines Produkts berechtigt den Abnehmer nicht zur Stornierung bereits ordnungsgemäß gelieferter oder für den Versand vorbereiteter Produkte.
  12. Wird ein storniertes Produkt später wieder verfügbar, muss der Abnehmer grundsätzlich eine neue Bestellung aufgeben. Es gelten der zu diesem Zeitpunkt geltende Preis, Lagerbestand und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Versandkosten.
  13. Eine Verpflichtung zur Nachlieferung entsteht nur, wenn X-treme Smile® ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass ein Produkt nachgeliefert wird.
  14. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht bei B2B-Lieferungen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf den Abnehmer über, sobald die Sendung dem Transportdienstleister übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.
  15. Bestimmt oder beauftragt der Abnehmer selbst einen Transportdienstleister, erfolgt der Transport nach Übergabe an diesen Transportdienstleister auf Kosten und Gefahr des Abnehmers.
  16. Incoterms® gelten ausschließlich, wenn ein bestimmter Incoterm® ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 8 – Nichtabholung, Annahmeverweigerung und fehlerhafte Lieferangaben

  1. Der Abnehmer ist dafür verantwortlich, eine Sendung rechtzeitig entgegenzunehmen.
  2. Wird eine Sendung an einen Paketshop, eine Abholstelle oder einen anderen Abholort gebracht, ist der Abnehmer dafür verantwortlich, die Sendung innerhalb der vom Transportdienstleister festgelegten Aufbewahrungsfrist abzuholen.
  3. Wird eine Sendung nicht rechtzeitig abgeholt und deshalb an X-treme Smile® zurückgesendet, erfolgt ein erneuter Versand ausschließlich, nachdem der Abnehmer die für den erneuten Versand fälligen Versandkosten bezahlt hat.
  4. Die ursprünglichen Versandkosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
  5. Dasselbe gilt, wenn die Rücksendung verursacht wurde durch:
    • eine falsche oder unvollständige Lieferadresse;
    • falsche Unternehmensdaten;
    • Verweigerung der Annahme;
    • eine vom Abnehmer erteilte Zustellanweisung;
    • nicht rechtzeitige Reaktion auf Mitteilungen des Transportdienstleisters;
    • einen anderen dem Abnehmer zurechenbaren Umstand.
  6. Berechnet der Transportdienstleister X-treme Smile® Rücksende- oder andere zusätzliche Transportkosten, die nachweislich durch einen dem Abnehmer zurechenbaren Umstand entstanden sind, darf X-treme Smile® diese angemessenen Kosten ebenfalls an den Abnehmer weiterberechnen.
  7. Ein erneuter Versand erfolgt erst, nachdem alle für diesen erneuten Versand geschuldeten Beträge bezahlt wurden.
  8. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Rücksendung nachweislich ausschließlich durch einen Fehler von X-treme Smile® oder einen dem Abnehmer nicht zurechenbaren Fehler des Transportdienstleisters verursacht wurde.

Artikel 9 – Vermisste und nicht erhaltene Sendungen

  1. Behauptet der Abnehmer, eine versandte Bestellung nicht erhalten zu haben, muss er dies X-treme Smile® so bald wie möglich nach dem erwarteten Lieferdatum schriftlich melden.
  2. Der Abnehmer muss zuvor in angemessenem Umfang prüfen, ob die Sendung:
    • von einem Mitarbeiter, Kollegen oder einer anderen anwesenden Person angenommen wurde;
    • bei Nachbarn oder einem benachbarten Unternehmen abgegeben wurde;
    • an einem Paketshop oder einer Abholstelle zugestellt wurde;
    • entsprechend einer Zustellpräferenz abgelegt wurde;
    • an einen alternativen Zustellort gebracht wurde.
  3. Bei einer Meldung über eine mutmaßlich verlorene Sendung beantragt X-treme Smile® grundsätzlich eine offizielle Nachforschung beim betreffenden Transportdienstleister.
  4. Der Abnehmer ist verpflichtet, an dieser Nachforschung vollständig mitzuwirken und alle vernünftigerweise erforderlichen Erklärungen, Angaben und Unterlagen bereitzustellen.
  5. Solange die offizielle Nachforschung des Transportdienstleisters läuft, ist X-treme Smile® nicht verpflichtet, die Bestellung erneut zu versenden, zu ersetzen, gutzuschreiben oder zu erstatten, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
  6. Die übliche und angemessene Untersuchungsdauer des Transportdienstleisters darf abgewartet werden.
  7. Kommt der Transportdienstleister nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu einem Ergebnis, darf X-treme Smile® die Meldung anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen beurteilen.
  8. Dabei können unter anderem berücksichtigt werden:
    • Track-and-Trace-Daten;
    • Sortier- und Depot-Scans;
    • Zustellnachweise;
    • Unterschriften;
    • Fotos;
    • GPS- oder Standortdaten;
    • Zustellpräferenzen;
    • Erklärungen des Zustellers oder Transportdienstleisters;
    • sonstige relevante Informationen.
  9. Das offizielle Ergebnis der Nachforschung des Transportdienstleisters ist für X-treme Smile® bei der weiteren Bearbeitung grundsätzlich maßgeblich, sofern nicht konkrete und nachweisbare Gegenbeweise zeigen, dass das Ergebnis offensichtlich unrichtig ist.
  10. Ergibt die Nachforschung, dass die Sendung ordnungsgemäß an die angegebene Adresse, einen vereinbarten Ort, eine gewählte Abholstelle oder entsprechend einer Zustellanweisung des Abnehmers zugestellt wurde, ist X-treme Smile® grundsätzlich nicht verpflichtet, kostenlos erneut zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen, vorbehaltlich eines nachweisbaren Gegenbeweises.
  11. Bestätigt der Transportdienstleister, dass die Sendung während des Transports tatsächlich verloren gegangen ist oder nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, entscheidet X-treme Smile® soweit gesetzlich zulässig, ob:
    • erneut geliefert wird;
    • Ersatzprodukte geliefert werden;
    • der betreffende Betrag gutgeschrieben wird;
    • der betreffende Betrag erstattet wird.
  12. X-treme Smile® ist nicht verpflichtet, ein Produkt nachzuliefern, das nicht mehr verfügbar oder nicht mehr auf Lager ist.
  13. Auch bei einer verlorenen Sendung gilt, dass X-treme Smile® grundsätzlich nicht mit automatischen Backorders arbeitet.
  14. Führt die Nachforschung zu keinem eindeutigen Ergebnis, beurteilt X-treme Smile® die Meldung anhand aller verfügbaren Informationen.
  15. Wird eine zunächst als vermisst geltende Sendung nach einer bereits erfolgten Ersatzlieferung doch noch zugestellt, muss der Abnehmer X-treme Smile® unverzüglich schriftlich informieren.
  16. X-treme Smile® entscheidet anschließend, ob die zusätzlich erhaltene Sendung:
    • auf die von X-treme Smile® angegebene Weise zurückgesendet werden muss;
    • vom Abnehmer behalten und entsprechend in Rechnung gestellt wird.
  17. Wurde die Nichtzustellung durch eine falsche Adresse, Abstellgenehmigung, Zustellpräferenz oder sonstige dem Abnehmer zurechenbare Anweisung verursacht, besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Gutschrift.

Artikel 10 – Kontrolle, Beanstandungen und Sicherung von Beweismitteln

  1. Der Abnehmer muss jede Lieferung unmittelbar nach Erhalt kontrollieren.
  2. Die Kontrolle umfasst unter anderem:
    • Mengen;
    • Produkte;
    • Verpackung;
    • sichtbare Beschädigungen;
    • fehlende Teile;
    • gegebenenfalls Chargen-, Los- oder Seriennummern.
  3. Sichtbare Mängel, Transportschäden, Falschlieferungen und fehlende Produkte müssen spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
  4. Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung oder nachdem der Abnehmer sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen schriftlich gemeldet werden.
  5. Eine Beanstandung sollte soweit möglich enthalten:
    • Bestell- oder Rechnungsnummer;
    • Produktname;
    • Artikelnummer;
    • Chargen-, Los- oder Seriennummer;
    • eine klare Beschreibung;
    • Fotos und/oder Videos.
  6. Der Abnehmer muss die Verwendung eines Produkts unverzüglich einstellen, sobald die weitere Verwendung vernünftigerweise Schäden oder ein Sicherheitsrisiko verursachen könnte.
  7. Ein Produkt, auf das sich eine Beanstandung, ein Schadensersatzanspruch, eine Sicherheitsmeldung oder ein Garantieanspruch bezieht, muss sorgfältig aufbewahrt werden, solange eine Untersuchung vernünftigerweise erforderlich sein kann.
  8. Ohne vorherige Zustimmung von X-treme Smile® darf der Abnehmer ein solches Produkt nicht:
    • vernichten;
    • entsorgen;
    • demontieren;
    • reparieren lassen;
    • verändern;
    • neu verpacken;
    • relevante Teile entfernen.
    Dies gilt, soweit solche Handlungen eine Untersuchung der Ursache, Sicherheit oder Haftung beeinträchtigen könnten.
  9. Der Abnehmer muss außerdem relevante Verpackungen, Seriennummern, Chargeninformationen, Nutzungsdaten und sonstige vernünftigerweise erforderliche Informationen aufbewahren.
  10. Entfernt oder vernichtet der Abnehmer vernünftigerweise erforderliche Beweismittel und wird X-treme Smile® dadurch nachweislich in seinen Untersuchungs- oder Beweismöglichkeiten beeinträchtigt, darf dies bei der Beurteilung des Anspruchs berücksichtigt werden.
  11. Dies führt nicht zum Verlust von Rechten, soweit ein solcher Rechtsverlust gesetzlich nicht zulässig ist.
  12. Schäden, die entstehen oder sich vergrößern, weil der Abnehmer das Produkt trotz eines bekannten oder erkennbaren Problems weiterverwendet, gehen insoweit zulasten des Abnehmers, wie sie hierdurch verursacht wurden.
  13. Ein nachweislich falsch, unvollständig oder bereits beschädigt geliefertes Produkt wird als Beanstandung der Lieferung und nicht als Anspruch aus der Kommerziellen Garantie behandelt.

Artikel 11 – Rücksendungen und Hygieneprodukte

  1. Für echte B2B-Bestellungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Eine freiwillige Rücksendung ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von X-treme Smile® möglich.
  3. X-treme Smile® ist nicht verpflichtet, eine freiwillige Rücksendung zu akzeptieren.
  4. Wird eine Rücksendung aus Kulanz akzeptiert, muss das Produkt grundsätzlich:
    • unbenutzt;
    • unbeschädigt;
    • vollständig;
    • in Originalverpackung;
    • wiederverkaufsfähig;
    • ausreichend haltbar
    sein.
  5. Bei einer freiwillig akzeptierten B2B-Rücksendung darf X-treme Smile® 15 % Wiedereinlagerungskosten vom gutzuschreibenden Betrag abziehen.
  6. Versandkosten und Transportrisiko einer freiwilligen Rücksendung trägt der Abnehmer.
  7. Produkte, die aus Gründen der Hygiene, Produktsicherheit, Haltbarkeit, Rückverfolgbarkeit oder Lagerbedingungen nicht mehr sicher als Neuware weiterverkauft werden können, werden nicht als freiwillige Rücksendung akzeptiert.
  8. Dies betrifft unter anderem:
    • Produkte zur intraoralen Anwendung;
    • Produkte, die mit Mund, Zähnen oder Schleimhäuten in Berührung kommen;
    • Mundspreizer und Wangenhalter;
    • Applikatoren;
    • Microbrushes;
    • Gel-Cups;
    • Bleaching-Gele;
    • kosmetische und dentale Gele;
    • Etch;
    • Primer;
    • Kleber;
    • chemische Präparate;
    • Mundpflegeprodukte;
    • Hygiene- und Einwegprodukte;
    • sterile Produkte;
    • Produkte, deren Versiegelung oder Hygieneverpackung geöffnet wurde;
    • Produkte mit begrenzter Haltbarkeit;
    • Produkte, bei denen nach der Lieferung nicht mehr festgestellt werden kann, ob die vorgeschriebenen Lagerbedingungen eingehalten wurden.
  9. Dieser Ausschluss kann auch gelten, wenn eine Verpackung äußerlich nicht geöffnet erscheint, X-treme Smile® jedoch Lagerbedingungen, Integrität oder hygienische Sicherheit des Produkts nach der Lieferung vernünftigerweise nicht mehr gewährleisten kann.
  10. Produkte, die speziell für den Abnehmer bestellt, angepasst, reserviert oder zusammengestellt wurden, werden ebenfalls nicht freiwillig zurückgenommen.
  11. Eine Rücksendung ohne vorherige Zustimmung muss nicht angenommen werden.
  12. Diese Bestimmungen berühren eine berechtigte und rechtzeitig gemeldete Falschlieferung, einen nachweisbaren Mangel, ein Produktsicherheitsproblem oder einen Rückruf nicht.

Artikel 12 – Kommerzielle Garantie und Bring-in-/Walk-in-Garantie

  1. Jede von X-treme Smile® freiwillig gewährte Garantie gilt als Kommerzielle Garantie.
  2. Sofern für das betreffende Produkt nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, gilt für dafür geeignete, nicht verbrauchbare Produkte eine Kommerzielle Garantie von drei (3) Monaten ab Lieferung.
  3. Für Hersteller- oder Lieferantengarantien können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten.
  4. Jede Kommerzielle Garantie von X-treme Smile® wird ausschließlich als Bring-in-/Walk-in-Garantie gewährt.
  5. Der Abnehmer ist dafür verantwortlich, das Produkt zur Untersuchung, Reparatur oder Beurteilung bei X-treme Smile® anzuliefern.
  6. Wird das Produkt versendet, trägt der Abnehmer die Versandkosten und das Transportrisiko vom Abnehmer zu X-treme Smile®.
  7. Auch die Versandkosten und das Transportrisiko für die Rücksendung des untersuchten, reparierten oder ersetzten Produkts von X-treme Smile® an den Abnehmer trägt der Abnehmer, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann der Abnehmer das Produkt persönlich abgeben und/oder abholen.
  9. X-treme Smile® ist nicht verpflichtet, während der Untersuchung oder Reparatur ein Leihgerät oder vorübergehendes Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen.
  10. X-treme Smile® darf verlangen, dass das vollständige Produkt einschließlich aller für die Diagnose erforderlichen Teile eingereicht wird, darunter Netzteil, Adapter, Kabel, Handstück, Ladegerät oder Akku.
  11. Solange erforderliche Teile fehlen, darf die Bearbeitung ausgesetzt werden.
  12. Ergibt die Untersuchung, dass kein Mangel vorliegt, der unter die Kommerzielle Garantie fällt, darf X-treme Smile® angemessene Untersuchungs-, Bearbeitungs- und Rücksendekosten berechnen.
  13. Die Kommerzielle Garantie entfällt, soweit das Problem unter anderem verursacht wurde durch:
    • unsachgemäße Verwendung;
    • Verwendung entgegen den Anweisungen;
    • falschen Anschluss;
    • unsachgemäße Wartung;
    • falsche Lagerung;
    • normalen Verschleiß;
    • Sturz oder Stoß;
    • Feuchtigkeit oder Hitze;
    • Änderung oder Reparatur durch Dritte;
    • ungeeignetes Zubehör;
    • fehlerhafte Kombination von Geräten oder Produkten.
  14. Wird ein Garantieanspruch anerkannt, entscheidet X-treme Smile® soweit gesetzlich zulässig, ob das Produkt:
    • repariert;
    • ersetzt;
    • gutgeschrieben
    wird.
  15. Eine Reparatur oder ein Ersatz begründet nicht automatisch eine neue vollständige Garantiefrist.
  16. Die ursprüngliche Garantiefrist bleibt grundsätzlich bestehen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  17. Die Kommerzielle Garantie stellt keine Garantie für ein bestimmtes kosmetisches oder Behandlungsergebnis dar.
  18. Die Regelung zu den Versandkosten gilt für die Kommerzielle B2B-Garantie. Eine nachweisbare Falschlieferung oder ein bereits bei Erhalt bestehender und rechtzeitig gemeldeter Mangel wird gemäß Artikel 10 gesondert beurteilt.

Artikel 13 – Besondere Garantiebedingungen für Aushärtungslampen

  1. Abweichend von Artikel 12 gilt für Aushärtungslampen / Curing Lights eine Kommerzielle Garantie von einem (1) Monat ab Lieferung.
  2. Diese Garantie gilt ausschließlich für einen nachweisbaren technischen oder elektronischen Defekt der Lampe selbst, der bei normaler und bestimmungsgemäßer Verwendung innerhalb dieser Frist auftritt.
  3. Lichtleiter, Lichtleiterspitzen, Glasfaserspitzen, optische Spitzen und vergleichbare separate oder zerbrechliche lichtleitende Teile sind von der Kommerziellen Garantie ausgeschlossen.
  4. Unter anderem fallen nicht unter die Garantie:
    • Bruch;
    • Risse;
    • Kratzer;
    • Beschädigungen;
    • verringerte Lichtübertragung infolge der Nutzung;
    • Schäden durch Reinigung oder Desinfektion;
    • Sturz;
    • Stoß;
    • falsche Lagerung;
    • sonstige äußere Einwirkungen.
  5. Ein Lichtleiter, der nachweislich bereits bei Erhalt beschädigt ist, muss gemäß Artikel 10 innerhalb der dort genannten Beanstandungsfrist gemeldet werden.
  6. Eine solche Meldung wird als mögliche Beschädigung oder Mangel bei Lieferung und nicht als Garantieanspruch behandelt.
  7. Auch für Aushärtungslampen gilt ausschließlich die Bring-in-/Walk-in-Regelung aus Artikel 12.
  8. Die Versandkosten zu X-treme Smile® und die Versandkosten zurück zum Abnehmer trägt bei einem Anspruch aus der Kommerziellen Garantie der Abnehmer.

Artikel 14 – Professionelle Anwendung, Versicherung und Verantwortung

  1. Der Abnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu beurteilen, ob ein Produkt für die beabsichtigte professionelle Anwendung geeignet und gesetzlich zulässig ist.
  2. Vor der Verwendung muss der Abnehmer alle relevanten Informationen beachten, darunter:
    • Gebrauchsanweisungen;
    • Warnhinweise;
    • Sicherheitsinformationen;
    • Kennzeichnung;
    • Kontraindikationen;
    • berufliche Beschränkungen;
    • Altersbeschränkungen.
  3. Der Abnehmer darf Produkte ausschließlich entsprechend den anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und bereitgestellten Anweisungen verwenden, verkaufen und anwenden.
  4. Der Abnehmer ist unter anderem selbst verantwortlich für:
    • professionelle Hygiene;
    • sichere Anwendung;
    • geeignete Geräte;
    • Kundenauswahl;
    • Kontraindikationen;
    • Einwilligung von Kunden oder Modellen;
    • Altersgrenzen;
    • berufliche Registrierungen;
    • Genehmigungen;
    • Ausbildung und Fachkompetenz.
  5. Der Abnehmer ist dafür verantwortlich, für seine Tätigkeiten geeignete Betriebs-, Berufs- und/oder Produkthaftpflichtversicherungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
  6. Bei Regulierten Produkten oder wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, darf X-treme Smile® einen Nachweis über einen angemessenen Versicherungsschutz verlangen.
  7. Das Fehlen eines angemessenen Versicherungsschutzes befreit den Abnehmer nicht von seiner Haftung gegenüber X-treme Smile® oder Dritten.
  8. Produktinformationen, Handbücher, Blogs, Anweisungen, Schulungen oder andere Informationen von X-treme Smile® ersetzen nicht die eigene fachliche Beurteilung oder gesetzliche Verantwortung des Abnehmers.
  9. X-treme Smile® garantiert kein bestimmtes kosmetisches, zahnmedizinisches oder Behandlungsergebnis.
  10. Der Abnehmer darf keine medizinischen, kosmetischen, gesundheitsbezogenen oder sonstigen Angaben machen, die über das gesetzlich Zulässige und durch offizielle Produktinformationen Belegte hinausgehen.
  11. X-treme Smile® ist nicht verantwortlich für eigenständig vom Abnehmer gemachte Werbe-, Produkt-, Anwendungs- oder Behandlungsaussagen.

Artikel 15 – Regulierte Zahnaufhellungsprodukte

  1. X-treme Smile® darf vor der Lieferung Regulierter Produkte Nachweise über berufliche Qualifikation, Registrierung oder Befugnis verlangen.
  2. Innerhalb der EU/des EWR werden Zahnaufhellungsprodukte, die mehr als 0,1 % und höchstens 6 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen, ausschließlich an Angehörige der Zahnheilkunde geliefert, die nach den anwendbaren europäischen Vorschriften zum Erwerb berechtigt sind.
  3. Ein Abnehmer, der solche Produkte bestellt, gewährleistet, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Erwerb erfüllt.
  4. Der Abnehmer ist selbst für die Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften verantwortlich, unter anderem hinsichtlich:
    • der ersten Anwendung jedes Anwendungszyklus;
    • professioneller Aufsicht;
    • Altersgrenzen;
    • Verwendung;
    • Abgabe an den Endanwender.
  5. Der Abnehmer darf Regulierte Produkte nicht an Personen weiterverkaufen oder zur Verfügung stellen, die diese gesetzlich nicht erwerben dürfen.
  6. Die Prüfung oder Annahme von Nachweisen durch X-treme Smile® befreit den Abnehmer nicht von seiner eigenen gesetzlichen Verantwortung.
  7. X-treme Smile® darf eine Lieferung ablehnen oder sperren, wenn Zweifel an Befugnis, Bestimmung oder rechtmäßiger Verwendung bestehen.
  8. Bei Lieferungen außerhalb der EU/des EWR ist der Abnehmer für die Einhaltung der lokalen Vorschriften des Bestimmungslandes verantwortlich, soweit diese Verantwortung gesetzlich beim Abnehmer liegt.

Artikel 16 – Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Rückrufe

  1. Der Abnehmer muss Produkte so transportieren, lagern und behandeln, dass Sicherheit, Qualität, Rückverfolgbarkeit und gesetzliche Konformität nicht beeinträchtigt werden.
  2. Chargennummern, Losnummern, Seriennummern, Etiketten und relevante Produktkennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verändert oder unleserlich gemacht werden.
  3. Ein gewerblicher Abnehmer, der Produkte weiterverkauft, muss während der gesetzlich anwendbaren Frist ausreichende Unterlagen aufbewahren, um Produkte und relevante Stufen der Vertriebskette zurückverfolgen zu können.
  4. Für Produkte, auf die die General Product Safety Regulation Anwendung findet, muss der Abnehmer, soweit die entsprechende gesetzliche Verpflichtung für ihn gilt, die gesetzlich vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeits- und Sicherheitsinformationen während der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen verfügbar halten.
  5. Der Abnehmer stellt X-treme Smile® solche Informationen auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung, wenn dies erforderlich ist aufgrund:
    • eines Sicherheitsvorfalls;
    • einer Produktuntersuchung;
    • behördlicher Aufsicht;
    • einer Korrekturmaßnahme;
    • eines Rückrufs.
  6. Bei einem dringenden Produktsicherheitsproblem muss der Abnehmer soweit vernünftigerweise möglich innerhalb von 24 Stunden auf eine Anfrage von X-treme Smile® nach erforderlichen Rückverfolgbarkeits- oder Sicherheitsinformationen reagieren.
  7. Der Abnehmer informiert X-treme Smile® unverzüglich, wenn er Kenntnis erhält von:
    • einem schwerwiegenden Vorfall;
    • einem Sicherheitsproblem;
    • einem vermuteten Produktmangel;
    • schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen;
    • möglichen Fälschungen;
    • Manipulationen;
    • relevanter Kommunikation einer Aufsichtsbehörde.
  8. Wenn Produktsicherheit oder geltende Vorschriften dies erfordern, darf X-treme Smile®:
    • Lieferungen aussetzen;
    • Verkäufe sperren;
    • bestimmte Chargen sperren;
    • zusätzliche Informationen verlangen;
    • Warnhinweise herausgeben;
    • Produkte vom Markt nehmen;
    • einen Rückruf durchführen.
  9. Der Abnehmer muss bei solchen Maßnahmen unverzüglich und vollständig mitwirken.
  10. Auf Anfrage muss der Abnehmer unter anderem:
    • den weiteren Verkauf oder die weitere Verwendung einstellen;
    • Bestände separieren;
    • Chargendaten bereitstellen;
    • relevante Kunden identifizieren;
    • Kunden informieren;
    • Produkte zurücksenden;
    • Sicherheitsinformationen aufbewahren.
  11. Produkte, die Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung oder eines Rückrufs sind, dürfen ohne Zustimmung nicht vernichtet, verändert oder erneut verkauft werden, wenn dadurch die Untersuchung oder Maßnahme beeinträchtigt werden könnte.
  12. Kosten einer Sicherheitsmaßnahme oder eines Rückrufs trägt der Abnehmer, soweit diese nachweislich durch Handlungen oder Unterlassungen des Abnehmers verursacht wurden, darunter:
    • falsche Lagerung;
    • Veränderung;
    • Neuverpackung;
    • Entfernung von Kennzeichnungen;
    • unzulässiger Weiterverkauf;
    • Verwendung entgegen den Anweisungen;
    • Nichteinhaltung anwendbarer Vorschriften.
  13. Dieser Artikel beschränkt keine zwingenden Produktsicherheits-, Melde- oder Rückrufpflichten von X-treme Smile®.

Artikel 17 – Veränderung, Neuverpackung und Private Label

  1. Der Abnehmer darf Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von X-treme Smile® nicht:
    • verändern;
    • verdünnen;
    • mischen;
    • nachfüllen;
    • neu verpacken;
    • neu etikettieren;
    • von Sicherheitsinformationen befreien;
    • unter einem anderen Produktnamen anbieten;
    • unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen.
  2. Der Abnehmer darf Chargen-, Los-, Serien-, Haltbarkeits- oder andere Rückverfolgbarkeitsdaten nicht entfernen oder verändern.
  3. Verändert, verpackt oder etikettiert der Abnehmer ein Produkt dennoch neu oder bringt es unter einer eigenen Marke in Verkehr, ist der Abnehmer selbst für alle gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich, die durch diese Handlung auf ihn übergehen.
  4. Dies kann nach anwendbarem Produktrecht unter anderem dazu führen, dass der Abnehmer selbst als Hersteller, verantwortliche Person oder anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur eingestuft wird.
  5. Der Abnehmer sorgt selbst für gegebenenfalls erforderliche:
    • Sicherheitsbewertungen;
    • Dokumentation;
    • Kennzeichnung;
    • Registrierung;
    • Produktinformationen;
    • Meldungen;
    • Versicherungsschutz.
  6. Der Abnehmer stellt X-treme Smile® von Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, die unmittelbar aus einer unzulässigen Veränderung, Neuverpackung, Neuetikettierung oder Private-Label-Tätigkeit des Abnehmers entstehen, vorbehaltlich einer zwingenden Haftung von X-treme Smile®.

Artikel 18 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von X-treme Smile®, bis der Abnehmer alle Forderungen erfüllt hat, für die gesetzlich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden kann.
  2. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, muss der Abnehmer die Produkte sorgfältig aufbewahren.
  3. Der Abnehmer darf die Produkte nicht verpfänden oder anderweitig Dritten als Sicherheit überlassen.
  4. Der Weiterverkauf im normalen Geschäftsbetrieb ist zulässig, solange der Abnehmer nicht in Zahlungsverzug ist und diese Befugnis nicht schriftlich widerrufen wurde.
  5. Gerät der Abnehmer in Verzug, muss er angemessen an der Identifizierung und Rücknahme von Produkten mitwirken, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen.
  6. Soweit rechtlich zulässig, muss der Abnehmer X-treme Smile® Zugang zu dem Ort gewähren, an dem sich diese Produkte befinden.
  7. X-treme Smile® behält sämtliche gesetzlichen Rechte auf Herausgabe, Sicherung und Rückgriff.

Artikel 19 – Geistiges Eigentum, Wiederverkäuferstatus und Vertretung

  1. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an unter anderem Marken, Handelsnamen, Texten, Fotos, Designs, Handbüchern, Dokumentationen, Verpackungen und Marketingmaterialien verbleiben bei X-treme Smile® oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Kauf eines Produkts führt nicht zur Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums.
  3. Ein Wiederverkäufer darf von X-treme Smile® zur Verfügung gestelltes Bild- und Markenmaterial ausschließlich zur rechtmäßigen Bewerbung authentischer Produkte und entsprechend etwaiger Marken- und Nutzungsrichtlinien verwenden.
  4. X-treme Smile® darf die Erlaubnis zur Nutzung von Marken- oder Bildmaterial widerrufen, wenn das Material irreführend, unrichtig, rechtswidrig oder markenschädigend verwendet wird.
  5. Ohne schriftliche Zustimmung darf der Abnehmer unter anderem nicht:
    • Etiketten oder Marken verändern;
    • Produkte als eigene Herstellung darstellen;
    • Fotos, Texte oder Dokumentationen verkaufen oder lizenzieren;
    • irreführende Aussagen mit der Marke oder dem Produkt verbinden.
  6. Der Abnehmer handelt als selbstständiger Unternehmer.
  7. Der Abnehmer ist kein:
    • Agent;
    • Handelsvertreter;
    • Arbeitnehmer;
    • Franchisenehmer;
    • Bevollmächtigter;
    • Geschäftspartner
    von X-treme Smile®, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart wurde.
  8. Der Abnehmer ist nicht befugt, im Namen von X-treme Smile® Garantien, Zusagen, Erklärungen, Verpflichtungen oder Verträge einzugehen.
  9. Zusätzliche Garantien, Erklärungen oder Zusagen, die der Abnehmer eigenständig gegenüber seinen eigenen Kunden abgibt, binden X-treme Smile® nicht.

Artikel 20 – Haftung

  1. X-treme Smile® haftet ausschließlich für Schäden, soweit diese Haftung nach anwendbarem Recht X-treme Smile® tatsächlich zugerechnet werden kann.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung von X-treme Smile® ausgezahlt wird, zuzüglich einer nach der Versicherungspolice anwendbaren Selbstbeteiligung.
  3. Erfolgt unabhängig vom Grund keine Versicherungsleistung, ist die Haftung von X-treme Smile® soweit gesetzlich zulässig auf den Nettorechnungswert des Produkts oder der Lieferung beschränkt, das bzw. die unmittelbar Anlass für den Schaden war.
  4. Besteht der betreffende Vertrag aus mehreren getrennten Lieferungen, gilt für die Anwendung des vorstehenden Absatzes ausschließlich der Nettorechnungswert des relevanten Teils, auf den sich der Schaden bezieht.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, haftet X-treme Smile® nicht für mittelbare Schäden, darunter:
    • Folgeschäden;
    • entgangener Gewinn;
    • Umsatzverluste;
    • entgangene Einsparungen;
    • Betriebsunterbrechungen;
    • Reputationsschäden;
    • Verlust von Kunden;
    • Datenverluste;
    • Kosten für Ersatzpersonal;
    • entgangene Geschäftsmöglichkeiten.
  6. X-treme Smile® haftet nicht für Schäden, soweit diese verursacht wurden durch:
    • unsachgemäße Verwendung;
    • Verwendung außerhalb der vorgesehenen Anwendung;
    • Nichtbefolgung von Anweisungen;
    • falsche Lagerung;
    • Verwendung nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums;
    • unzulässige Veränderung, Mischung oder Verdünnung;
    • Anwendung durch unbefugte Personen;
    • Verwendung ungeeigneter Geräte;
    • Kombination mit ungeeigneten Produkten Dritter;
    • unrichtige Informationen oder Aussagen des Abnehmers.
  7. Der Abnehmer muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden und zu begrenzen.
  8. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, auf die der Abnehmer einen Anspruch stützt, darunter:
    • Vertragsverletzung;
    • unerlaubte Handlung;
    • Garantie;
    • Schadensersatz;
    • Rückerstattung;
    • Anfechtung;
    • Vertragsauflösung;
    • jede andere rechtliche Grundlage.
  9. Gesetzliche Haftung, die nach zwingendem Recht nicht vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  10. Die Haftungsbeschränkungen gelten daher nicht, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung nach zwingendem Recht verboten ist.
  11. Dies betrifft unter anderem die gesetzliche Produkthaftung, soweit diese gegenüber dem Geschädigten nicht vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
  12. Soweit gesetzlich zulässig, verfallen vertragliche Ansprüche des Abnehmers spätestens zwölf (12) Monate nachdem der Abnehmer von dem Anspruch und den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, sofern keine zwingende andere Frist gilt.

Artikel 21 – Inhaber, Mitarbeiter, Hilfspersonen und Drittbegünstigung

  1. Soweit der Abnehmer neben oder anstelle von X-treme Smile® die natürliche Person, die das Einzelunternehmen betreibt, persönlich wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit dem Vertrag in Anspruch nimmt, darf sich diese Person, soweit gesetzlich zulässig, auf dieselben Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen, Ausschlussfristen und Einwendungen berufen wie X-treme Smile®.
  2. Derselbe Schutz gilt soweit gesetzlich zulässig zugunsten von:
    • Mitarbeitern;
    • Trainern;
    • Vertretern;
    • Hilfspersonen;
    • beauftragten Selbstständigen;
    • Logistikdienstleistern;
    • anderen von X-treme Smile® bei der Vertragserfüllung eingesetzten Personen.
  3. Soweit erforderlich gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Einwendungen als unwiderrufliche unentgeltliche Vereinbarung zugunsten dieser Dritten.
  4. Die in diesem Artikel genannten Personen dürfen sich selbstständig auf diese Drittbegünstigung berufen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  5. Dieser Artikel dient nicht dem Ausschluss einer Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden darf.

Artikel 22 – Freistellung und Behandlung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Abnehmer stellt X-treme Smile® von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese unmittelbar auf Handlungen oder Unterlassungen des Abnehmers zurückzuführen sind.
  2. Dazu gehören unter anderem Ansprüche infolge von:
    • unsachgemäßer Verwendung;
    • Anwendung entgegen den Anweisungen;
    • Behandlung durch unbefugte Personen;
    • Nichteinhaltung von Hygienevorschriften;
    • Nichteinhaltung berufsrechtlicher Vorschriften;
    • unzulässigem Weiterverkauf;
    • Lieferung Regulierter Produkte an unbefugte Personen;
    • falscher Lagerung;
    • Veränderung oder Neuverpackung;
    • Private Label;
    • unrichtigen Werbe- oder Produktaussagen;
    • Nichtbefolgung von Sicherheits- oder Rückrufanweisungen.
  3. Die Freistellung gilt nicht, soweit der betreffende Schaden auf einem Umstand beruht, für den X-treme Smile® nach zwingendem Recht selbst haftet.
  4. Macht ein Dritter einen Anspruch geltend, der möglicherweise unter diese Freistellung fällt, muss der Abnehmer X-treme Smile® hiervon unverzüglich schriftlich informieren.
  5. Der Abnehmer muss anschließend:
    • alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitstellen;
    • vollständig an Untersuchung und Rechtsverteidigung mitwirken;
    • relevante Beweismittel aufbewahren;
    • angemessene Anweisungen von X-treme Smile® im Zusammenhang mit der Verteidigung befolgen.
  6. Der Abnehmer darf ohne vorherige Abstimmung mit X-treme Smile® keine Haftung im Namen von X-treme Smile® anerkennen.
  7. Ohne vorherige Abstimmung darf der Abnehmer keine Vergleichsvereinbarung treffen, die:
    • X-treme Smile® Verpflichtungen auferlegt;
    • eine Haftung von X-treme Smile® anerkennt;
    • die rechtliche Position von X-treme Smile® anderweitig beeinträchtigt.
  8. Soweit ein Anspruch nachweislich durch Handlungen oder Unterlassungen des Abnehmers verursacht wurde, trägt der Abnehmer angemessene Rechts-, Untersuchungs- und Bearbeitungskosten, soweit gesetzlich zulässig.

Artikel 23 – Höhere Gewalt

  1. X-treme Smile® ist nicht zur Leistung verpflichtet, solange die Erfüllung vernünftigerweise durch höhere Gewalt verhindert wird.
  2. Unter höhere Gewalt fallen unter anderem:
    • Störungen bei Lieferanten;
    • Rohstoffknappheit;
    • Produktionsprobleme;
    • Transportprobleme;
    • Streiks;
    • Brand;
    • Überschwemmungen;
    • Naturkatastrophen;
    • Krieg;
    • Terrorismus;
    • Epidemien oder Pandemien;
    • Cybervorfälle außerhalb angemessener Kontrolle;
    • schwerwiegende IT-Ausfälle;
    • Stromausfälle;
    • behördliche Maßnahmen;
    • Import- oder Exportbeschränkungen;
    • Sanktionen;
    • Zollprobleme;
    • unerwarteter Ausfall wesentlicher Lieferanten.
  3. Während der höheren Gewalt darf X-treme Smile® seine Verpflichtungen aussetzen.
  4. Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig (60) Tage an und kann die Erfüllung vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden, dürfen beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden.
  5. Bereits ordnungsgemäß gelieferte Produkte und erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.
  6. Höhere Gewalt begründet keinen Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden.

Artikel 24 – Internationale Lieferung, Export und Sanktionen

  1. Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande ist der Abnehmer für die Einhaltung der Vorschriften des Landes verantwortlich, in dem die Produkte eingeführt, verkauft, weiterverkauft oder angewendet werden, soweit diese Verantwortung gesetzlich beim Abnehmer liegt.
  2. Der Abnehmer ist unter anderem verantwortlich für anwendbare:
    • Einfuhrformalitäten;
    • Einfuhrabgaben;
    • lokale Steuern;
    • Genehmigungen;
    • berufliche Befugnisse;
    • Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen.
  3. X-treme Smile® darf eine Lieferung ablehnen, wenn Sanktions-, Export-, Produktsicherheits- oder andere Vorschriften hierzu Anlass geben.
  4. Der Abnehmer darf Produkte nicht unter Verstoß gegen anwendbare Handels- oder Sanktionsvorschriften exportieren, weiterverkaufen oder anderweitig zur Verfügung stellen.
  5. Verkauft der Abnehmer Produkte selbstständig in ein anderes Land weiter, ist der Abnehmer für lokale gesetzliche Verpflichtungen verantwortlich, die durch diesen selbstständigen Weiterverkauf entstehen.
  6. Incoterms® gelten ausschließlich, wenn ein bestimmter Incoterm® ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Für das Vertragsverhältnis mit dem Abnehmer wird niederländisches Recht gewählt, wie in Artikel 27 näher geregelt.
  8. Diese Rechtswahl kann keine zwingenden Vorschriften ausschließen, die unabhängig von einer vertraglichen Rechtswahl Anwendung finden.

Artikel 25 – Datenschutz und Daten

  1. X-treme Smile® verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung.
  2. Soweit erforderlich, können Daten unter anderem verarbeitet werden für:
    • die Ausführung von Bestellungen;
    • die Kontoprüfung;
    • die Überprüfung beruflicher Angaben;
    • die Rechnungsstellung;
    • die Betrugsprävention;
    • gesetzliche Dokumentationspflichten;
    • Produktsicherheit;
    • Rückrufe;
    • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
  3. Der Abnehmer ist selbst für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeiten verantwortlich.

Artikel 26 – Aussetzung und Beendigung

  1. X-treme Smile® darf die Erfüllung eines Vertrags aussetzen oder diesen soweit gesetzlich zulässig ganz oder teilweise beenden, wenn der Abnehmer unter anderem:
    • nicht rechtzeitig zahlt;
    • unrichtige oder irreführende Informationen bereitstellt;
    • anwendbare Vorschriften verletzt;
    • Regulierte Produkte unbefugt verwendet oder weiterverkauft;
    • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt;
    • bei einem erforderlichen Rückruf nicht mitwirkt;
    • für insolvent erklärt wird;
    • einen Zahlungsaufschub bzw. „surseance van betaling“ beantragt;
    • seine Geschäftstätigkeit einstellt;
    • aufgrund von Pfändung oder anderen Umständen keine ausreichende Deckung bietet;
    • anderweitig wesentlich gegen seine Verpflichtungen verstößt.
  2. Fällige Beträge werden in einem solchen Fall soweit gesetzlich zulässig sofort zahlbar.
  3. Aussetzung oder Beendigung lässt bereits entstandene Rechte und Ansprüche von X-treme Smile® unberührt.

Artikel 27 – Anwendbares Recht, CISG und zuständiges Gericht

  1. Auf jeden vertraglichen Vertrag zwischen X-treme Smile® und dem Abnehmer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN-Kaufrecht / Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Soweit eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, werden Streitigkeiten ausschließlich dem zuständigen Gericht der Rechtbank Noord-Nederland, Standort Leeuwarden, vorgelegt.
  4. Die Parteien werden sich zuvor in angemessenem Umfang bemühen, eine Streitigkeit einvernehmlich zu lösen.
  5. Schreibt zwingendes nationales, europäisches oder internationales Recht eine andere Rechtsregel oder ein anderes zuständiges Gericht vor, hat dieses zwingende Recht Vorrang.
  6. Die vertragliche Wahl niederländischen Rechts und niederländischer Gerichte schließt keine zwingenden Produktsicherheits-, Produkthaftungs- oder anderen Vorschriften aus, die unabhängig von dieser Wahl Anwendung finden.

Artikel 28 – Schlussbestimmungen, Beweis und Versionsverwaltung

  1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen soweit wie möglich in Kraft.
  2. Die betreffende Bestimmung wird soweit möglich durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, deren Zweck und wirtschaftliche Wirkung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommen.
  3. Die Tatsache, dass X-treme Smile® ein Recht nicht unverzüglich ausübt, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.
  4. Der Abnehmer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von X-treme Smile® nicht auf Dritte übertragen, vorbehaltlich zwingenden Rechts.
  5. X-treme Smile® darf Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Verkauf, einer Übertragung, Umstrukturierung oder Änderung des Unternehmens übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern, Vertretern, Trainern oder anderen Personen binden X-treme Smile® nur, nachdem sie von einer hierzu befugten Person schriftlich bestätigt wurden.
  7. X-treme Smile® darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge ändern.
  8. Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt.
  9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor oder bei Abschluss des Vertrags in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es dem Abnehmer ermöglicht, diese zu speichern und später erneut aufzurufen.
  10. X-treme Smile® darf zu Beweiszwecken unter anderem erfassen:
    • welche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurde;
    • Datum und Uhrzeit der Annahme;
    • Bestellnummer;
    • Kunden- oder Kontonummer;
    • verwendete Sprache;
    • soweit rechtmäßig relevante technische Protokolldaten.
  11. Die Verwaltung, Bestelldaten und elektronischen Aufzeichnungen von X-treme Smile® gelten vorbehaltlich des Gegenbeweises als Nachweis der darin festgehaltenen Tatsachen.
  12. Liegen Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und entstehen Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Auslegung, ist bei B2B-Verträgen die niederländische Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
  13. Verstößt eine Bestimmung gegen zwingendes anwendbares nationales, europäisches oder internationales Recht, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Lieferung von Produkten (B2B)

X-treme Smile® · Version August 2026