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Kann ich nach einer Schulung direkt professionell arbeiten?

Das hängt davon ab, welche Behandlung du anbieten möchtest und in welchem Land du arbeitest.

Unsere Schulungen vermitteln dir die fachlichen Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten, Hygienevorgaben und Behandlungsgrenzen, die du für verantwortungsvolles Arbeiten benötigst.

Für Deutschland gelten jedoch teilweise andere rechtliche Voraussetzungen als in den Niederlanden. Deshalb bedeutet ein Schulungszertifikat nicht automatisch, dass jede erlernte Behandlung in Deutschland selbstständig angeboten werden darf.

Zahnbleaching

Für Zahnbleaching gelten zunächst die EU-weiten Vorschriften der Kosmetikverordnung.

Bis maximal 0,1 % Wasserstoffperoxid, vorhanden oder freigesetzt → kosmetische Kategorie

Solche Zahnaufhellungsprodukte dürfen nach der EU-Kosmetikverordnung ohne Mitwirkung eines Zahnarztes angewendet werden. Auch die Bundeszahnärztekammer bestätigt dies ausdrücklich.

Mehr als 0,1 % bis maximal 6 % Wasserstoffperoxid, vorhanden oder freigesetzt → zahnärztliche Mitwirkung erforderlich

Diese Produkte dürfen nur an Zahnärzte bzw. Dental Practitioners abgegeben werden. Die erste Anwendung jedes Behandlungszyklus muss durch einen Zahnarzt oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen. Bei Personen unter 18 Jahren dürfen diese Produkte nicht angewendet werden.

Zusätzlich gilt in Deutschland: Als kosmetischer Anbieter darfst du keine zahnmedizinische Diagnose stellen oder Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankungen behandeln. Dies ist nach § 1 Zahnheilkundegesetz grundsätzlich Zahnärzten vorbehalten.

Die richtige Vorgehensweise ist daher:

Auffälligkeit erkennen → nicht selbst diagnostizieren → gegebenenfalls nicht behandeln → Zahnarzt empfehlen

Tooth Gems

Unsere Tooth Gem Schulungen vermitteln die nicht-invasive kosmetische Befestigung von Tooth Gems auf intaktem Zahnschmelz.

Dabei werden keine Zähne beschliffen oder gebohrt, keine Zahnsubstanz entfernt und keine zahnmedizinischen Diagnosen gestellt.

Für Tooth Gems gibt es in Deutschland derzeit keine vergleichbar eindeutige bundesrechtliche Spezialregel wie für Wasserstoffperoxid beim Bleaching.

Das Zahnheilkundegesetz schreibt jedoch klar vor, dass die berufsmäßige Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen approbierten Zahnärzten vorbehalten ist.

Deshalb gilt auch hier:

rein kosmetisch und nicht invasiv arbeiten → keine Diagnose stellen → bei auffälligen Zähnen oder Beschwerden nicht behandeln → Zahnarzt empfehlen

Da zusätzliche Anforderungen oder unterschiedliche rechtliche Bewertungen möglich sein können, sollte vor einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit in Deutschland auch geprüft werden, welche Vorgaben am jeweiligen Standort gelten.

Zahnpolitur

Für die Zahnpolitur gelten in Deutschland strengere Voraussetzungen.

Das Zahnheilkundegesetz nennt Politur- und Prophylaxetätigkeiten ausdrücklich im Rahmen der Delegation durch einen Zahnarzt an entsprechend qualifiziertes zahnmedizinisches Personal. Dazu gehören unter anderem Füllungspolituren sowie in bestimmten kieferorthopädischen Situationen die Zahnpolitur mit rotierenden Instrumenten.

Deshalb vermitteln wir mit einer Schulung zwar die entsprechende Technik und Fachkenntnis, aber ein X-treme Smile Zertifikat allein berechtigt eine Person ohne entsprechende zahnmedizinische Qualifikation in Deutschland nicht automatisch dazu, Zahnpolitur selbstständig als Salonbehandlung anzubieten.

Für Deutschland muss die praktische Anwendung innerhalb des dort zulässigen beruflichen und zahnmedizinischen Rahmens erfolgen.

Arbeitest du in Deutschland?

Dann gelten die deutschen gesetzlichen Bestimmungen unabhängig davon, in welcher Sprache du deine Schulung absolviert hast.

Für Deutschland bedeutet das zusammengefasst:

  • Zahnbleaching ≤0,1 % H₂O₂ vorhanden oder freigesetzt → kosmetische Anwendung ohne Zahnarzt nach EU-Kosmetikrecht möglich
  • Zahnbleaching >0,1 % bis ≤6 % H₂O₂ → zahnärztliche Mitwirkung gesetzlich erforderlich
  • Tooth Gems → ausschließlich nicht-invasiv und kosmetisch; keine zahnmedizinische Diagnostik oder Behandlung
  • Zahnpolitur → in Deutschland nicht als freie selbstständige Salonleistung für beliebig geschulte Personen darstellen; zahnmedizinischer Qualifikations- und Delegationsrahmen beachten

Kurz zusammengefasst

Unsere Schulungen vermitteln dir die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, die für die jeweilige Behandlung notwendig sind.

Welche Tätigkeiten du anschließend selbstständig anbieten darfst, richtet sich jedoch nach dem Land, in dem du arbeitest.

Für Deutschland haben wir die Schulungsinformationen an die Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes und der EU-Kosmetikverordnung angepasst. 

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